Landkreis Freising

Schule und Bildung

Unsere Zukunft

Unser Landkreis steht bei der Bildung ganz weit vorne. Diesen Standard gilt es weiter zu sichern und die Schulen auf die bildungspolitischen und gesellschaftlichen Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten, um der Landkreisjugend vielfältige berufliche Perspektiven zu eröffnen. Wir als CSU stehen für die Aufrechterhaltung des bedarfs- gerechten Angebots an weiterführenden Schulen, zügige Errichtung der beiden neuen Realschulen in Freising und nach Genehmigung in Au, die Modernisierung des beruflichen Schulzentrums an der Wippenhauser Straße durch Neubau der Berufsschule und Erweiterungs- und Umbauten der Wirtschaftsschule, der Fach- und der Berufsoberschule.

Unser bewährtes duales berufliches Ausbildungssystem setzt voraus, dass nicht nur die Betriebe, sondern auch die Schulen auf dem neuesten Stand gehalten werden. Wir können uns eine Kinderbetreuungseinrichtung für die Bediensteten des Schulzentrums Wippenhauser Straße vorstellen. Wir wollen die Mittelschulstandorte mit der Möglichkeit des Erwerbs des Mittleren Schulabschlusses sichern, ebenso den bedarfsgerechten Ausbau der Ganztagsangebote in allen Schularten. Auch optimale Schulbusanbindungen und eine Verkürzung der Wartezeiten, die schrittweise Digitalisierung der Schulen sowie die Verstärkung der Schulsozialarbeit, auch an Grundschulen, ist uns wichtig. Wir wollen den weiteren Erhalt des Rufbusses und die Einrichtung von Streetworkerstellen in den Gemeinden. Auch die verstärkte Integration von Migranten, besonders auf sprachlichem Gebiet, sowie die Unterstützung der Bildungseinrichtungen bei der Bewältigung der Asylproblematik gehören dazu. Wir wollen das erfolgreiche Projekt MINT-Region Landkreis Freising zu einem Schülerforschungszentrum weiterentwickeln.

Lernender Landkreis

Über die schulische Bildung hinaus soll unser Landkreis unter dem Motto „Lernender Landkreis“ generationenübergreifend und mit allen geeigneten Partnern aus Bildung, Wirtschaft und Gesellschaft zu einer Bildungsregion werden. Kein Talent darf verloren gehen. So ist eine engere Kooperation mit den Lehr- und Forschungseinrichtungen in Freising-Weihenstephan folgerichtig. Arbeitsplätze der Zukunft brauchen vor allem den Zugang zu innovativen Erkenntnissen aus Wissenschaft und Forschung und die weltweite Vernetzung. In der Wissensgesellschaft ist Wissen die entscheidende Ressource.

Wir möchten regelmäßige Kontakttreffen der Verantwortlichen in Weihenstephan und des Landkreises einführen und den Bau von studentischem Wohnraum unterstützen.

Mobilität & Infrastruktur

Gegen die 3. Startbahn und für einen kundenfreundlicheren ÖPNV

Auf unserer Agenda ganz oben steht das Thema 3. Start- und Landebahn am Münchner Flughafen. Die Entscheidung in dieser Frage beeinflusst wesentlich die weitere Entwicklung im Zentrum unseres Landkreises. Die Flugbewegungen zeigen, dass eine dritte Bahn nicht notwendig ist. In einigen Freisinger Ortsteilen und umliegenden Ortschaften des Landkreises würde sie die Bevölkerung in unzumutbarer Weise belasten. Wir unterstützen uneingeschränkt die einstimmigen Beschlüsse des Kreistages zur Verhinderung dieses Projektes.

Massiv treten wir dafür ein, dass die bestehenden Betriebszeiten des Flughafens (Nachtflug) nicht aufgeweicht werden und der Flughafen besser an das Fernverkehrsnetz der Bahn angebunden wird. Wir sehen in dem bestehenden Flughafen als Ausbildungs- und Arbeitsplatzgarant für viele tausend Landkreisbewohner eine enorm wichtige wirtschaftliche Kraft und befürworten weiterhin ein gut nachbarschaftliches Verhältnis des Landratsamts zum Airport.

Ein weiterer wichtiger Punkt ist der ÖPNV. Der MVV soll moderner und kundenfreundlicher werden und sein Angebot erweitern, auch nachts. Wir setzen uns ein für eine Stärkung der Landkreise im MVV, für ein einfacheres, attraktives Tarifsystem, auch für eine Verbesserung der Sitzplatzsituation auf der Strecke Moosburg – Freising – München sowie den Ausbau des ÖPNV zwischen den Hochschulstandorten Weihenstephan, Garching und München. Die zweite Stammstrecke ist auch für unseren Landkreis sehr wichtig! Auch neue Mobilitätsmöglichkeiten müssen unserer Meinung nach getestet werden. Die Verkehrsinfrastruktur muss den Bedürfnissen einer dicht besiedelten Region gerecht werden, u. a. durch die regelmäßige Instandhaltung des bestehenden Kreisstraßennetzes und die Umsetzung der dringend notwendigen Projekte auf Straße und Schiene (z.B. B 301-Umfahrung in Enzelhausen, Reichertshausen, Nordostumfahrung Freising, Dietersheim, Allershausen, Westtangente Freising, Neufahrner Kurve) sowie der Lärmschutzeinrichtungen an der A9 bei Allershausen und Paunzhausen. Gleich wichtig ist uns der weitere Bau von Radwegen, um im Landkreis ein zusammenhängendes Radwegenetz zu schaffen.

Wirtschaftsstandort Landkreis Freising: Handwerk und Mittelstand

Mittelstand und Handwerk sind auch im Landkreis Freising die Basis des Wohlstands. Sie schaffen Arbeitsplätze, tragen zum Steueraufkommen der Kommunen bei und sind wichtige Partner im Ausbildungsbereich, denn ein zentrales Ziel muss in den nächsten Jahren sein, Jugendliche wieder für handwerkliche Berufe zu begeistern.
Wir als Volkspartei sehen es als unsere Aufgabe, die örtliche Wirtschaft noch stärker zu vernetzen, die Ansiedlung und Erweiterung von Betrieben zu fördern und damit den Erhalt der ausgewogenen Betriebsstruktur sicherzustellen. Produkte aus unserer Region sollen auch hier vermarktet werden, der Landkreis selbst soll möglichst viele Aufträge an Betriebe vor Ort vergeben. Hotellerie und Gastronomie stehen für eine attraktive Tourismus-Region.

Landwirtschaft und Naturschutz: Kommunikation und Miteinander

Unsere Land- und Forstwirte haben die Kulturlandschaft Bayerns seit Jahrhunderten nachhaltig bearbeitet und gepflegt und zu dem gemacht, was sie heute ist. Naturschutz ist lebensnotwendig für den Erhalt unserer Lebensgrundlagen. Kein anderer Berufsstand ist so eng mit der Heimat verbunden und trägt so große Verantwortung wie die Landwirtschaft. Wir treten ein für mehr Partnerschaft zwischen der Unteren Naturschutzbehörde und den lokal Verantwortlichen, den Bürgern und Landwirten. Gemeinsam kann man mehr bewegen als gegeneinander. Auch ein zukunftsorientierter aktiver Hochwasserschutz ist nur gemeinsam mit der Landwirtschaft umsetzbar. Wie einige unserer Nachbarlandkreise sollte auch der Landkreis Freising künftig auf der „Grünen Woche“ vertreten sein.

Vernetzung und Digitalisierung

Nicht nur die Arbeitswelt wird von den digitalen Möglichkeiten profitieren, auch der gesamte Lernbereich, eine persönliche Gesundheitsvorsorge und individuelle Mobilität erfordern den gekonnten Umgang damit. Unser Landkreis muss die Chancen des digitalen Aufbruchs, vor allem in den Bereichen Arbeit, Familie und im Zusammenspiel zwischen den verschiedenen Behörden gewinnbringend nutzen können. Ein landkreisweites Konzept eines Breitbandausbaus mit möglichst hoher Geschwindigkeit muss unser Ziel sein, auf der modernen Datenautobahn muss jeder eine Ausfahrt bekommen, unabhängig vom Wohnort.

Die Energiewende ist „Chefsache“

Die Energiewende hat höchste Priorität und wird nur gelingen, wenn der Landkreis, alle Gemeinden und auch die Bürger mitmachen, viele Chancen darin sehen und nicht nur die Kosten. Ein elementarer Baustein ist vor allem das Einsparen von Energie. Hier kann der Landkreis Vorreiter sein durch energetische Optimierung seiner eigenen Gebäude und seines Fuhrparks, kann Anreize setzen durch den Preis für energetisches Bauen und durch Bestellung eines Klimaschutzmanagers. Die modellhafte Umsetzung dezentraler Energieversorgung mit dem Ziel energieautarker Haushalte oder alternative Energieerzeugungsmöglichkeiten sollen gefördert werden.

Gesundheit und Prävention

Unser Klinikum

Das Klinikum Freising ist ein Krankenhaus in kommunaler Trägerschaft und akademisches Lehrkrankenhaus der TU München in enger Kooperation mit dem Klinikum Rechts der Isar. Jährlich werden rund 17.000 Patientinnen und Patienten auf höchstem medizinischen und pflegerischen Niveau versorgt. Es ist ein wichtiger Gesundheits- und Arbeitsplatzfaktor im Landkreis. Eine weitere Vertiefung des Leistungsspektrums ist genau so wichtig wie organisatorische Verbesserungen, z.B. kürzere Wartezeiten in der Notaufnahme. Bei aller notwendigen Wirtschaftlichkeit muss stets die menschliche Komponente im Vordergrund stehen. Wir setzen uns ein für die Sicherung der guten Gesundheitsversorgung, insbesondere im ländlichen Raum, auch durch Anreize zur Niederlassung von Allgemein- und Fachärzten. Besonders wichtig ist uns der Paradigmenwechsel hin zur Prävention durch einen Landkreis-Präventionsplan.

Landkreisentwicklung: Demographie und Familie

Zu den größten Herausforderungen gehört der demographische Wandel. In Zukunft werden einem stetig wachsenden älteren Bevölkerungsanteil immer weniger jüngere Menschen gegenüberstehen, bei teilweise auch sinkenden Einwohnerzahlen. Wir brauchen daher eine gezielte Demographie-Strategie: Die Bedürfnisse einer älter werdenden Bevölkerung müssen laufend in die Planungen und Entscheidungen der Kommunen einbezogen werden.

Der Wachstumsdruck auf unsere Region erfordert eine starke Koordination. Die Landkreisentwicklung ist eine Gemeinschaftsaufgabe des Landkreises und seiner 24 Kommunen, die es aktiv zu gestalten gilt, insbesondere durch die Fortführung des von der CSU-Fraktion initiierten Landkreisentwicklungsplans. Der Jugendkreistag soll dabei genauso aktiv mitwirken wie die Bürgerinnen und Bürger in entsprechenden Foren.

Weil Familien mit Kindern unsere Zukunft sind, besteht eine vorrangige Aufgabe darin, eine Willkommenskultur für Neugeborene zu schaffen und Angebote für junge Familien bedarfsgerecht auszubauen. Familienfreundliche Arbeitsplätze schaffen, ausreichend Kinderbetreuungseinrichtungen anbieten und deren Betreuungsqualität zu verbessern, muss dabei Vorrang haben. Regelmäßig stattfindende Familienkonferenzen sollen klären, wo noch Handlungsbedarf besteht.

Wohnung ist Heimat

Wir wollen einen Landkreis für jung und alt! Zu einem selbstbestimmten Leben im Alter gehören auch neue Wohnformen: Mehrgenerationenhäuser und Gruppenwohnungen mit integrierten Pflegeplätzen anbieten, die Einbindung in eine lebendige, generationenübergreifende Nachbarschaft ermöglichen, den Aufbau sozialer Genossenschaften fördern und somit bürgerschaftliche Selbsthilfe auf den Weg bringen. Bezahlbaren Wohnraum zu sichern und ausreichend viele Wohnungen für alle Generationen zur Verfügung zu stellen, sind deswegen entscheidende Bestandteile für eine lebenswerte Heimat. Barrierefreiheit muss ein Leitmotiv sein: Für alle Menschen die gleichberechtigte Teilhabe am öffentlichen Leben ermöglichen, denn Inklusion darf nicht nur ein Schlagwort bleiben. Wir wollen z.B. die Special-Olympics in den Landkreis holen.

Förderung des Ehrenamtes, Kunst und Kultur

Das Ehrenamt ist das Rückgrat unserer Gesellschaft, ob Sport, Kultur, Soziales, Traditions- und Brauchtumspflege oder das sicherheitsrelevante Ehrenamt bei der Feuerwehr, den Rettungsdiensten oder dem THW: Ohne Ehrenamt ist kein Staat zu machen! Durch die Ehrenamtskarte gibt es bereits Vergünstigungen. Wir könnten uns weitere Anreize vorstellen, um Bürger für das Ehrenamt zu gewinnen: Die Bereitstellung von Gebäuden des Landkreises für Veranstaltungen und den Sport, einen Jahresempfang für Ehrenamtliche, einen Begrüßungsempfang für Neubürger, um auch sie für ein ehrenamtliches Engagement zu gewinnen.

Kunst und Kultur stiften Lebensfreude und Lebenssinn. Deshalb müssen sie möglichst vielen Menschen zugänglich sein. Landkreisweit tätige Kulturvereine verdienen unsere uneingeschränkte Unterstützung, wenn sie wie der Archäologische Verein Licht in unsere früheste Geschichte bringen.

Europa

Unser Leitbild

Wir bekennen uns zu einem Europa, das auf christlich-abendländischen Wurzeln ruht und den Ideen der Aufklärung verpflichtet ist. Wir wollen ein starkes Europa, das die Vielfalt der Länder und Regionen respektiert: „Einheit in Vielfalt“. Wir wollen eine stabile Eurozone, die Arbeit und Wohlstand fördert.

Unsere Erfolge in Europa

Wir haben Europa stabiler und solider gemacht

1. Solidarität: Mit Akut-Maßnahmen haben wir die Schulden-Krise eingedämmt und ein Auseinanderfallen der Euro-Zone verhindert.

2. Solidität: Wir haben Reformen durchgesetzt, die den Zusammenhalt der Eurozone festigen (Europäischer Fiskalvertrag u. a. mit verschärfter haushaltspolitischer Überwachung und EU-weiter Verankerung von Schuldenbremsen, verbesserte wirtschaftspolitische Koordinierung im Euro-Plus-Pakt, Einstieg in eine bessere Bankenkontrolle).

3. Verantwortung: Wir haben durchgesetzt, dass die Verantwortung bei den Nationalstaaten bleibt. Hilfe gibt es nur mit strikten Auflagen: Haushaltskonsolidierung, Strukturreformen, Wachstumspolitik, leistungsfähige öffentliche Verwaltung, ausgewogene soziale Sicherungssysteme. Wir haben Europa zukunftsfähiger gemacht

4. Wachstum fördern: Die Mittel der Europäischen Investitionsbank wurden aufgestockt (Schwerpunkt kleine und mittlere Unternehmen), ein Programm gegen die Jugendarbeitslosigkeit mit 6 Mrd. Euro wurde beschlossen.

5. Solidität auch im europäischen Haushalt: Der neue europäische Finanzrahmen 2014 – 2020 sieht auf unser Betreiben erstmals eine Verringerung der Ausgaben vor.

6. Investitionen in die Zukunft: Die Haushaltsplanung setzt aber auch neue Schwerpunkte für Zukunftsfelder: Mehr Geld für Bildung und Forschung, Infrastruktur und Verkehr und die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit.

7. Sicherheit für die Landwirtschaft: Unsere Landwirte bleiben von Einbußen verschont.

8. Subsidiarität durchgesetzt: Wir haben eine Privatisierung unseres Trinkwassers verhindert. Aus dem Entwurf der Konzessionsrichtlinie hat die Kommission auch auf unseren Druck das Trinkwasser herausgenommen.

Ziele für Europa

1. Wir wollen ein Europa des Wettbewerbs und der Vielfalt.2. Wir wollen einen starken Euro für sichere Arbeitsplätze und stabile Preise.

3. Wir wollen, dass die EU besser demokratisch legitimiert ist: repräsentative Zusammensetzung des Europäischen Parlaments, bundesweite Volksabstimmungen bei künftigen Erweiterungen u. a.

4. Wir wollen Europa gestärkt aus der Krise führen: Strukturreformen, Investitionen in Bildung und Forschung führen zu mehr Wettbewerbsfähigkeit. Die duale Ausbildung eröffnet berufliche Perspektiven für junge Menschen.

5. Wir setzen uns ein für die strikte Einhaltung nationaler Schuldenbremsen und die Sanktionierung von Verstößen, für eine Bankenkontrolle, die große, systemrelevante Banken unter die Aufsicht der EZB stellt und für nationale Einlagensicherungssysteme. Eine Vergemeinschaftung der Einlagensicherung zu Lasten der deutschen Sparer lehnen wir ab. Das Letztentscheidungsrecht über eine Hilfe für Banken muss bei den nationalen Parlamenten liegen.

Wir wollen nicht …

1. dass Brüssel bürgerfern entscheidet und sich um jedes Thema kümmert, das besser auf nationaler oder regionaler Ebene beurteilt und entschieden werden kann.

2. dass noch mehr Kompetenzen an die EU abgegeben werden, es sei denn zur Kontrolle von getroffenen Vereinbarungen.

3. dass es – wie von Rot-Grün gefordert – zu einer europaweiten Einlagensicherung kommt, die den deutschen Sparer trifft.

4. dass der deutsche Bürger nahezu unbegrenzt für die Schulden anderer Länder einstehen muss – wie dies SPD und Grüne mit der Schulden- und Transferunion, der Schuldenübernahme, Eurobonds oder der Vergemeinschaftung der Schulden vorsehen.

Deshalb: Wir stehen für ein Europa mit Zukunft, für eine solide Währung, stabile Finanzen, wirtschaftliche Stärke und sichere Arbeitsplätze! Wir stehen für eine Stabilitätsunion! Wir stehen für ein besseres Europa, nicht für mehr Europa! Wir stehen für eine starke Vertretung der bayerischen Interessen gegenüber Brüssel – im Landtag, im Bundestag und im Europaparlament!

FAQ Europa

1. Seit wann gibt es die Europäische Union?

Den Anstoß für die Bildung einer Organisation mit einer „Hohen Behörde“, deren Beitritt auch anderen europäischen Ländern offen steht, gab der französische Außenminister Robert Schuman in seiner berühmten Erklärung vom 9. Mai 1950. Als erste Gemeinschaftsorganisation entstand daraus die „Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl“ (EGKS), deren Vertrag am 18. April 1951 von Belgien, der Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und den Niederlanden unterzeichnet wurde.
Am 25. März 1957 wurden die „Römischen Verträge“ verabschiedet. Sie bilden die Grundlage für die spätere Europäische Gemeinschaft und bestehen aus der Gründung einer „Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft“ (EWG) und einer „Europäischen Atomgemeinschaft“ (EURATOM). Die Gründungsmitglieder waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande.
Mit Hilfe des „Vertrages über die Europäische Union“ (sog. Vertrag von Maastricht) von 1992 werden schließlich die EGKS, EWG und EURATOM zur „Europäischen Union“ zusammengeführt. Der EU wurde daneben eine Vielzahl an weiteren Kompetenzen verliehen, die eine enge wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit auf europäischer Ebene ermöglichte. Durch den „Vertrag von Amsterdam“ (1997) und den „Vertrag von Nizza“ (2001) wurden die Befugnisse auf europäischer Ebene kontinuierlich erweitert. Der „Vertrag von Lissabon“ ist der vorerst letzte Änderungsvertrag, der nach den noch ausstehenden Ratifikationen voraussichtlich 2010 in Kraft tritt.

2. Wer entscheidet über den Beitritt eines neuen Landes?

Um der Europäischen Union beitreten zu können, muss ein Land zunächst die „Kopenhagener Kriterien“ erfüllen. Diese bestehen aus der Übernahme des bestehenden europäischen Rechts, politischen Voraussetzungen wie beispielsweise die Wahrung der Menschenrechte, und wirtschaftlicher Stärke, dem Wettbewerbsdruck im Binnenmarkt standzuhalten. Sind die Kriterien erfüllt, stellt das Land einen Aufnahmeantrag an den Rat, der gegebenenfalls den Status eines offiziellen Beitrittskandidaten verleiht. Die Kommission untersucht laufend die politische und wirtschaftliche Lage und steht dem Bewerberland unterstützend zur Seite. Der Rat entscheidet nach Anhörung der Kommission und nach Zustimmung des Europäischen Parlaments über die Aufnahme des Beitrittskandidaten. Die Beitrittsverträge müssen anschließend in allen Mitgliedsstaaten sowie dem Kandidatenland ratifiziert werden.

3. Ist ein Austritt aus der EU möglich?

Bisher gab es diese Möglichkeit noch nicht. Mit dem Vertrag von Lissabon gibt es ein Austrittsrecht.

4. Was ist der „Rat der Europäischen Union“?

Dieses Gremium besteht aus den Ministern der einzelnen Mitgliedsstaaten. Je nach Themenbereich kommen hier die Fachminister, beispielsweise die Verkehrsminister, zusammen. Der Rat, häufig auch „Ministerrat“ genannt, und das Europäische Parlament teilen sich die Gesetzgebungsbefugnisse und die Verantwortung für den EU-Haushalt. Halbjährlich wechselt der Vorsitz zwischen den Mitgliedsstaaten. Mit dem Vertrag von Lissabon wird das Amt des Ratspräsidenten geschaffen, der für zweieinhalb Jahre den Vorsitz im Rat führt.

5. Wie setzt sich das Europäische Parlament zusammen?

Zurzeit gibt es 753 Abgeordnete im Europäischen Parlament. Den deutschen Europaabgeordneten stehen 99 Sitze zu. Die rund 160 nationalen Parteien schließen sich in europäischen Fraktionen zusammen. Die CSU hat sich der „Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP-ED)“ angeschlossen und ist damit Teil der größten Fraktion im Parlament.

6. Wie wird das Europäische Parlament gewählt?

Alle fünf Jahre wird das Europäische Parlament europaweit nach dem Verhältniswahlrecht neu gewählt: Die Bürgerinnen und Bürger der einzelnen Mitgliedsstaaten geben in ihrem Heimatland ihre Stimme für eine nationale Partei ab, die für die Wahl eine Kandidatenliste aufgestellt hat. In Deutschland hat jeder Wahlberechtigte eine Stimme.

7. Welche Kompetenzen hat das Europäische Parlament?

Das Europäische Parlament hat folgende Aufgaben:

  • Legislativbefugnis: Das Parlament und der Rat beschließen gemeinsam Richtlinien und Verordnungen im Mitentscheidungsverfahren.
  • Haushaltsbefugnis: Gemeinsam mit dem Rat verabschiedet und kontrolliert das Parlament die Ausgaben und Einnahmen der EU.
  • Kontrollbefugnis: Zu den Kontrollrechten des Parlaments gehören Fragestunden und Anfragen an Rat und Kommission sowie die Debatten über den Tätigkeitsbericht der Kommission. Außerdem kann es Untersuchungssauschüsse einrichten und der Kommission das Misstrauen aussprechen.

8. Welche Sprache wird im Parlament gesprochen?

Es ist eine Tradition im Europäischen Parlament, dass jeder Abgeordnete in seiner Muttersprache spricht. Auf Grund der vielen Sprachen, die es in Europa gibt, sind in jeder Sitzung Simultandolmetscher im Einsatz. Die Dokumente, wie z.B. Protokolle, werden ebenfalls in jede Landessprache übersetzt. Somit kann sich jeder Abgeordnete in seiner ihm vertrauten Muttersprache äußern und wird gleichzeitig auch von jedem fremdsprachigen Abgeordneten verstanden.

9. Warum tagt die EU sowohl in Straßburg als auch in Brüssel?

Der offizielle Sitz des Europaparlaments ist Straßburg. Die Ausschüsse und Fraktionen tagen hingegen in Brüssel, um schneller und direkter mit den anderen Institutionen wie Rat und Kommission zusammenarbeiten zu können. Der Ort Straßburg wurde 1957 für den Sitz des Parlaments ausgewählt, weil er für Europa einen großen symbolischen Stellenwert hat – er stellt die Versöhnung zwischen Frankreich und Deutschland dar. Ich würde gerne erreichen, dass das Europäische Parlament das Recht bekommt, selbst über seinen Sitz zu entscheiden. Denn in der heutigen Zeit sind zwei Parlamentssitze nicht zu rechtfertigen.

10. Wie setzt sich die Europäische Kommission zusammen?

Die Kommission hat einen Kommissionspräsidenten – derzeit José Manuel Barroso aus Portugal. Darüber hinaus gehören ihr 26 Kommissare an, je einer aus jedem Mitgliedsstaat. Jeder Kommissar ist für ein bestimmtes Sachgebiet zuständig. In ihrer Arbeit werden die Kommissare von Generaldirektionen und Dienststellen unterstützt; dies entspricht in Deutschland den Ministerien.

11. Was ist ein „Kommissar“?

Ein Kommissar ist Teil der Europäischen Kommission. Zuerst wird der Kommissionspräsident vom Rat der Europäischen Union gewählt. Diesem gehören alle Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten an. Das Europäische Parlament muss der Wahl zustimmen. Anschließend wählt der Präsident mit dem Ministerrat die einzelnen Kommissare aus den Mitgliedsstaaten aus, die wiederum vom Europaparlament als Ganzes bestätigt werden müssen. Die Vorschläge für mögliche Kandidaten geben die Regierungen der einzelnen Mitgliedsstaaten ab. Alle Kommissare sind gleichberechtigte Mitglieder im Kommissionsgremium. Jedem Kommissar wird ein Ressort zugeteilt und seine Amtszeit beträgt fünf Jahre.

12. Was ist eine „Richtlinie“?

Richtlinien sind Rechtsakte der Europäischen Union, die von den Mitgliedsstaaten binnen einer bestimmten Frist in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Dabei haben die Mitgliedsstaaten einen gewissen inhaltlichen Spielraum, um nationalen Gegebenheiten Rechnung zu tragen.

13. Was ist eine „Verordnung“?

Eine Verordnung hat allgemeine Geltung und ist in allen Teilen verbindlich. Sie gilt nach ihrer Verabschiedung durch das Europäische Parlament und den Rat unmittelbar in jedem Mitgliedsstaat, das heißt, es gibt keine nationalen Spielräume.

14. Wie kommt eine Richtlinie/Verordnung zustande?

Die Europäische Kommission hat das Initiativrecht und macht einen Gesetzesvorschlag. Beim Mitentscheidungsverfahren sind Rat und Parlament gleichberechtigt und beschließen gemeinsam. Dieses Verfahren wird am häufigsten angewendet. Zunächst nimmt das Parlament den Vorschlag der Kommission entgegen und berät in den zuständigen Ausschüssen darüber. Anschließend wird im Plenum in erster Lesung darüber abgestimmt. Diese Fassung geht dann in den Rat, der einen gemeinsamen Standpunkt verabschiedet. Nimmt der Rat keine Änderungen an der Fassung des Parlaments vor, ist die Richtlinie oder Verordnung erlassen. Ändert der Rat etwas, geht diese Version zurück ins Parlament zur zweiten Lesung. Erst bei einer Einigung – notfalls nach der zweiten Lesung im Vermittlungsausschuss – sind Richtlinie oder Verordnung erlassen. In über 80 Prozent der Fälle setzt sich das Europäische Parlament gegenüber dem Rat mit seinen Forderungen durch.

15. Betreffen die Richtlinien/Verordnungen mich als Bürger?

Verordnungen haben direkt bindende Wirkung für die Mitgliedsstaaten und damit auch für deren Bürgerinnen und Bürger. Die von den Mitgliedsstaaten umgesetzten Richtlinien haben als nationale Gesetzgebung eine ebenso direkte Wirkung.

16. Kann ein Mitgliedsland eine Richtlinie ablehnen?

Jedes Mitgliedsland der EU hat sich verpflichtet, verabschiedete Richtlinien umzusetzen. Sollte sich jedoch ein Land weigern, eine Richtlinie umzusetzen, kann dies trotzdem mit Hilfe eines Vertragsverletzungsverfahrens vor dem EuGH durchgesetzt werden. Zudem droht dem Mitgliedsstaat eine Geldstrafe.

17. Welche Staaten haben den „Euro“ bereits eingeführt?

Die Grundvoraussetzung, dass in einem Land mit „Euro“ als offiziellem Zahlungsmittel gezahlt werden darf, ist dessen Aufnahme in die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) und die Erfüllung der notwendigen Kriterien für den „Euro“. Die „Eurozone“ beinhaltet die 17 EU-Mitgliedsstaaten, die den Euro als gesetzliche Währung eingeführt haben. Das sind: Belgien, Deutschland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Italien, Zypern, Luxemburg, Malta, Holland, Österreich, Portugal, Slowenien, Slowakei, Estland und Finnland.
Dagegen haben folgende Mitgliedsstaaten der EU den „Euro“ noch nicht als gesetzliche Währung eingeführt: Bulgarien, Tschechische Republik, Dänemark, Lettland, Litauen, Ungarn, Polen, Rumänien, Schweden und Großbritannien.
Daneben wird in zahlreichen anderen Staaten – mit oder ohne Vereinbarung – der „Euro“ als Zahlungsmittel verwendet, wie z.B. Andorra, Monaco und Montenegro.

18. Müssen EU-Beamte Steuern zahlen?

Selbstverständlich müssen die EU-Beamten ebenfalls Steuern zahlen. Diese werden jedoch nicht an ihre Heimatländer abgeführt, sondern fließen direkt in den Haushalt der Europäischen Gemeinschaft.

19. Gibt es einen EU-Volksentscheid?

Im Vertrag von Lissabon ist ein Bürgerbegehren vorgesehen, bei dem mindestens eine Millionen Unionsbürger die Kommission auffordern können, einen Gesetzesvorschlag zu einem Thema zu unterbreiten.

20. Gibt es eine „EU-Staatsbürgerschaft“?

Zwar haben wir keinen EU-Personalausweis oder EU-Vermerk in unserem nationalen Pass, doch trotzdem sind wir „Staatsbürger der Europäischen Union“. Die korrekte Bezeichnung hierfür lautet „Unionsbürgerschaft“. Sie sichert uns unter anderem die europaweite Freizügigkeit und Niederlassungsfreiheit zu. Daneben erhält jeder Unionsbürger das Recht an der Europawahl teilnehmen zu können. Sollte sich ein Unionsbürger in einem Drittstaat aufhalten und Hilfe benötigen, kann er sich auch an den konsularischen Dienst eines jeden Mitgliedsstaates der EU wenden, falls sein Heimatland dort nicht vertreten ist. Die Unionsbürgerschaft ergänzt die nationale Staatsbürgerschaft, sie ersetzt diese nicht.

Die EU im Überblick

Die Europäische Union (EU) ist ein Zusammenschluss demokratischer europäischer Länder, die sich der Wahrung des Friedens und dem Streben nach Wohlstand verschrieben haben. Sie versteht sich nicht als ein neuer Staat, der an die Stelle bestehender Staaten tritt. Die Mitgliedstaaten haben aber gemeinsame Organe eingerichtet, denen sie Teile ihrer einzelstaatlichen Souveränität übertragen haben, damit in Angelegenheiten von gemeinsamem Interesse auf europäischer Ebene demokratische Entscheidungen getroffen werden können.
Historisch gesehen war die Entstehung der heutigen Europäischen Union die Folge des Zweiten Weltkriegs. Das europäische Einigungswerk sollte verhindern, dass Europa jemals wieder von Krieg und Zerstörung heimgesucht wird. In den ersten Jahren beschränkte sich die Zusammenarbeit der sechs Gründerstaaten hauptsächlich auf Handel und Wirtschaft. Heute umfasst die EU 27 Mitgliedstaaten mit 500 Millionen Einwohnern und behandelt eine Vielfalt von Fragen, die sich unmittelbar auf unser tägliches Leben auswirken.

Europa ist ein Kontinent mit vielen unterschiedlichen Traditionen und Sprachen, aber auch mit gemeinsamen Werten wie Demokratie, Freiheit und soziale Gerechtigkeit. Die EU verteidigt diese Werte. Sie fördert die Zusammenarbeit der Völker Europas, indem sie die Einheit unter Wahrung der Vielfalt stärkt und sicherstellt, dass Entscheidungen möglichst bürgernah getroffen werden.

Die Inhalte dieser Seite wurden freundlicherweise von Markus Ferber zur Verfügung gestellt.
Quelle: http://www.markus-ferber.de/ueber-die-eu/die-eu-im-ueberblick/